Wenn die E-Zigarette zum Smartphone wird
Viele Autofahrer denken, das Nutzungsverbot am Steuer betrifft nur Handys oder Tablets. Ein aktueller Beschluss des OLG Köln III-1 ORbs 139/25 vom 25.09.2025 stellt jedoch klar: Auch die E-Zigarette kann teuer werden.
Der Fall:
Ein Fahrer wurde sanktioniert, weil er während der Fahrt eine E-Zigarette in der Hand hielt und bediente. Er wehrte sich mit dem Argument, eine E-Zigarette diene ja nur dem Konsum und nicht der Kommunikation oder Information – sie sei also kein „Gerät“ wie ein Smartphone.
Die Entscheidung:
Das OLG Köln gab der Behörde recht. Das Gericht entschied, dass auch eine E-Zigarette ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO ist. Der Grund:
Moderne E-Zigaretten verfügen über Displays, Steuerungselektronik und dienen der Information des Nutzers (z. B. über den Ladestand oder die Temperatur). Damit lenken sie den Fahrer genauso ab wie ein Handy.
Das bedeutet für Sie:
Wer die E-Zigarette während der Fahrt in der Hand hält oder am Display Einstellungen vornimmt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg – genau wie beim Handyverstoß. Die Gerichte legen den Begriff des „elektronischen Geräts“ mittlerweile extrem weit aus.

